Art. 2 32009R0452VERORDNUNG (EG) Nr. 452/2009 DER KOMMISSION vom 29. Mai 2009 zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1898/2005 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates betreffend Maßnahmen zum Absatz von Rahm, Butter und Butterfett auf dem Gemeinschaftsmarkt
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 2009.
Art. 2 32008R0572VERORDNUNG (EG) Nr. 572/2008 DER KOMMISSION vom 19. Juni 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1238/95 hinsichtlich der Höhe und der Zahlungsweise der Jahresgebühr und der Gebühren für technische Prüfungen, die an das Gemeinschaftliche Sortenamt zu entrichten sind
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2009.
Art. 2 32009R0757VERORDNUNG (EG) Nr. 757/2009 DER KOMMISSION vom 18. August 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1189/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Anwendung der Einfuhrzollkontingente für Baby-Beef-Erzeugnisse mit Ursprung in Kroatien, Bosnien und Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Serbien, dem Kosovo und Montenegro im Jahr 2009
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 15. Juni 2009.
Art. 3 32009R1097VERORDNUNG (EG) Nr. 1097/2009 DER KOMMISSION vom 16. November 2009 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Dimethoat, Ethephon, Fenamiphos, Fenarimol, Methamidophos, Methomyl, Omethoat, Oxydemeton-methyl, Procymidon, Thiodicarb und Vinclozolin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 7. Juni 2010.
Art. 7 32009R0296VERORDNUNG (EG) Nr. 296/2009 DER KOMMISSION vom 8. April 2009 mit Durchführungsbestimmungen für die administrative Unterstützung bei der im Rahmen der Kontingentierungsregelung vorgenommenen Ausfuhr von bestimmtem Käse, dem bei der Einfuhr in die Vereinigten Staaten von Amerika eine besondere Behandlung zugute kommen kann (Neufassung)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32009R0054VERORDNUNG (EG) Nr. 54/2009 DER KOMMISSION vom 21. Januar 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 669/97 des Rates zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung auf den Färöern
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. September 2008.