Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Einführung dieser spezifischen Kategorie von Bediensteten berührt Artikel 29 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, das durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 festgelegt wurde, nachstehend das „Statut“ genannt, und nach welchem interne Auswahlverfahren nur Beamten und Bediensteten auf Zeit zugänglich sind, nicht, und keine Bestimmung dieser Verordnung kann dahin gehend ausgelegt werden, dass den akkreditierten parlamentarischen Assistenten privilegierter oder direkter Zugang zu Beamtenstellen oder anderen Stellen für Bedienstete der Europäischen Gemeinschaften oder zu internen Auswahlverfahren für solche Stellen gewährt wird.
Es ist daher zweckmäßig, dass akkreditierte parlamentarische Assistenten den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen…
Eine Änderung der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften ist notwendig, um diese neue Kategorie von sonstigen…
Für das Personal des Instituts gelten das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten…
Gemäß Artikel 21 des Beschlusses 2005/684/EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 28. September 2005 zur Annahme des Abgeordnetenstatuts des Europäischen…
Wie bei Vertragsbediensteten sollten die Artikel 27 bis 34 des Statuts nicht für akkreditierte parlamentarische Assistenten gelten.
Am 9. Juli 2008 hat das Präsidium des Europäischen Parlaments die Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments angenommen; gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.