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Es ist daher zweckmäßig, dass akkreditierte parlamentarische Assistenten den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften, die durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates festgelegt wurden, unterliegen, wobei ihre persönliche Situation, die besonderen Aufgaben, die sie zu erfüllen haben, und die spezifischen Obliegenheiten und Pflichten berücksichtigt werden, die sie gegenüber den Mitgliedern des Europäischen Parlaments, für die sie zu arbeiten haben, erfüllen müssen.
Eine Änderung der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften ist notwendig, um diese neue Kategorie von sonstigen…
Werden Bestimmungen der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften auf akkreditierte parlamentarische Assistenten…
Die akkreditierten parlamentarischen Assistenten sollten also eine Kategorie von sonstigen Bediensteten darstellen, die dem Europäischen Parlament eigen ist,…
Angesichts der Art der Aufgaben der akkreditierten parlamentarischen Assistenten sollte nur eine einzige Kategorie von akkreditierten parlamentarischen…
Die Einführung dieser spezifischen Kategorie von Bediensteten berührt Artikel 29 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, das durch die…
Aus diesen Gründen und im Hinblick auf die Gewährleistung der Transparenz und der Rechtssicherheit mittels gemeinsamer Regeln ist es angemessen, eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.