Erwägungsgrund 2 32009R0169
Wettbewerbsregeln für den Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr stellen sowohl einen Teil der gemeinsamen Verkehrspolitik als auch einen Teil der allgemeinen Wirtschaftspolitik dar.
Wettbewerbsregeln für den Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr stellen sowohl einen Teil der gemeinsamen Verkehrspolitik als auch einen Teil der allgemeinen Wirtschaftspolitik dar.