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Um dem Antragsteller die Wahrnehmung seiner Vermarktungsrechte unter der neuen Handelsbezeichnung „Robenz 66G“ zu ermöglichen, müssen die Bedingungen für die Zulassung für Masthühner und Truthühner geändert werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Zusatzstoffs auf Antrag des Zulassungsinhabers und auf der Grundlage eines…
Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sieht die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Zusatzstoffs auf Antrag des Zulassungsinhabers und auf Grundlage eines…
Um dem Antragsteller die Wahrnehmung seiner Vermarktungsrechte unter dem Namen Danisco France SAS zu ermöglichen, ist es notwendig, die Zulassungsbedingungen zu…
Um dem Antragsteller die Wahrnehmung seiner Vermarktungsrechte unter dem Namen Alpharma (Belgium) BVBA zu ermöglichen, bedarf es einer Änderung der…
Zur Unterstützung eines Antrags auf Erweiterung der Zulassung der Verwendung dieser Enzymzubereitung auf Masttruthühner und Sauen wurden neue Daten vorgelegt.
Der Antrag betrifft die Zulassung der zur Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ zählenden Zubereitung Enterococcus faecium (Biomin IMB52) als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.