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Europäische Statistiken bauen zwar in der Regel auf einzelstaatlichen Daten auf, die von den statistischen Stellen aller Mitgliedstaaten erstellt und verbreitet werden, können aber auch anhand von nicht veröffentlichten einzelstaatlichen Datenbeiträgen, Teilmengen einzelstaatlicher Datenbeiträge, eigens entwickelten europäischen statistischen Erhebungen oder harmonisierten Konzepten und Methoden erstellt werden.
nicht veröffentlichter einzelstaatlicher Datenbeiträge oder einzelstaatlicher Datenbeiträge aus einem kleineren Kreis von Mitgliedstaaten,
Diese Verordnung schafft einen Rechtsrahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip und im…
Erstellung europäischer Statistiken auf der Grundlage neuer Datenquellen oder Datenerhebungen unter Berücksichtigung des Aufwands für die Auskunftgebenden und…
Europäische Statistiken werden vom ESZB gemäß den statistischen Grundsätzen der Unparteilichkeit, Objektivität, fachlichen Unabhängigkeit, Kostenwirksamkeit,…
Bei der Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken sollte den bewährten Verfahren und den einschlägigen europäischen und internationalen…
Europäische Statistiken werden daher sowohl vom ESS als auch vom ESZB entwickelt, erstellt und verbreitet, jedoch aufgrund unterschiedlicher, auf die jeweiligen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.