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Konsortien in der Linienschifffahrt sind eine spezielle und komplexe Form von „Joint-ventures“. Eine Vielzahl verschiedener Konsortialvereinbarungen werden unter ver-schiedenen Umständen angewandt. Der Anwendungsbereich, die Partner, die Tätigkeiten und Modalitäten der Konsortien werden von den Vertragsparteien häufig geändert. Die Kommission sollte daher die Zuständigkeit erhalten, von Zeit zu Zeit zu bestimmen, auf welche Konsortien die Gruppenfreistellung Anwendung finden sollte.
Linienkonferenzen werden in mehreren Gerichtsbarkeiten toleriert. In diesem Sektor, wie auch in anderen Sektoren, wird das Wettbewerbsrecht weltweit nicht auf…
Es empfiehlt sich insbesondere, für bestimmte Gruppen von Vereinbarungen, Beschlüssen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen Gruppenfreistellungen zu…
Gemeinsame Dienstleistungsvereinbarungen zwischen Linienreedereien mit dem Ziel einer Rationalisierung ihrer Dienste durch technische, betriebliche und/oder…
Die Kommission sollte ermächtigt werden, im Verordnungswege die Bestimmungen von Artikel 81 Absatz 1 des Vertrages für nicht anwendbar zu erklären auf bestimmte…
Der Seeverkehr ist für die Entwicklung des Handels der Gemeinschaft von großer Bedeutung: Konsortialverträgen kann unter Berücksichtigung der Besonderheiten der…
Die Kommission kann im Verordnungswege im Einklang mit Artikel 81 Absatz 3 des Vertrages die Bestimmungen des Artikels 81 Absatz 1 des Vertrages für nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.