Erwägungsgrund 1 32009R0279
Die Slowakei hat einen begründeten Antrag auf Änderung von Anhang II der Richtlinie 2005/36/EG gestellt. Sie hat die Aufnahme des Beruf des Zahntechnikers („zubný technik“) beantragt, der die Bedingungen von Artikel 11 Buchstabe c Ziffer ii der Richtlinie 2005/36/EG erfüllt, wie aus der Regierungsverordnung No742/2004 Coll. über die berufliche Qualifikation medizinischer Fachkräfte hervorgeht.