Erwägungsgrund 2 32009R0279
Dänemark hat einen begründeten Antrag auf Änderung von Anhang II der Richtlinie 2005/36/EG gestellt. Dänemark hat die Streichung des Berufs des Optikers („optometrist“) aus Anhang II der Richtlinie 2005/36/EG beantragt, da für diesen Beruf nunmehr ein Diplom im Sinne von Artikel 11 Buchstabe d der Richtlinie 2005/36/EG erteilt wird, so dass die Anforderungen von Artikel 11 Buchstabe c Ziffer ii der Richtlinie nicht mehr erfüllt werden müssen. Dänemark hat ferner die Streichung der freien Berufe des Orthopädiemechanikers („ortopædimekaniker“) und des Orthopädieschuhmachers („ortopædiskomager“) aus Anhang II der Richtlinie 2005/36/EG beantragt, da diese Berufe in Dänemark nicht länger geregelt sind.