Art. 6 32009R0296
Die Verordnung (EWG) Nr. 2248/85 wird aufgehoben.Verweise auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung nach der Entsprechungstabelle in Anhang III.
Die Verordnung (EWG) Nr. 2248/85 wird aufgehoben.Verweise auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung nach der Entsprechungstabelle in Anhang III.