Erwägungsgrund 6 32009R0322
Die Verwendung der Enzymzubereitung aus Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma longibrachiatum (IMI SD 135) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1436/1998 der Kommission erstmals für Legehennen, Mastschweine und entwöhnte Ferkel vorläufig zugelassen. Sie wurde auf unbegrenzte Zeit für Masthühner durch die Verordnung (EG) Nr. 2148/2004 der Kommission, für Masttruthühner durch die Verordnung (EG) Nr. 828/2007 der Kommission zugelassen. Zur Unterstützung eines Antrags auf Zulassung dieser Enzymzubereitung für Legehennen und entwöhnte Ferkel auf unbegrenzte Zeit wurden neue Daten vorgelegt. Die Bewertung hat gezeigt, dass die in Artikel 3a der Richtlinie 70/524/EWG für eine derartige Zulassung aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Die Verwendung dieser Enzymzubereitung gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung sollte daher auf unbegrenzte Zeit zugelassen werden.