Art. 1 32009R0356
Es wird eine Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 452/2007 gemäß Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 eingeleitet um festzustellen, ob und inwieweit die Einfuhren von frei stehenden oder nicht frei stehenden Bügelbrettern und Bügeltischen, mit oder ohne Dampfabsaugung und/oder beheizter Bügelfläche und/oder Aufblasfunktion, einschließlich Ärmelbrettern, sowie wichtigen Teilen von Bügelbrettern und Bügeltischen, z. B. Gestell, Bügelfläche und Bügeleisenablage, mit Ursprung in der Volksrepublik China, die unter den KN-Codes ex39249090 , ex44219098 , ex73239390 , ex73239991 , ex73239999 , ex85167970 und ex85169000 (TARIC-Codes 3924909010 , 4421909810 , 7323939010 , 7323999110 , 7323999910 , 8516797010 und 8516900051 ) eingereiht werden und von Greenwood Houseware (Zuhai) Ltd. (TARIC-Zusatzcode A953 ) hergestellt und zur Ausfuhr in die Gemeinschaft verkauft werden, dem mit der Verordnung (EG) Nr. 452/2007 eingeführten Antidumpingzoll unterliegen sollten.