Erwägungsgrund 21 32009R0391
Der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums von Interessengruppen des maritimen Sektors, einschließlich Schiffswerften, Schiffsausrüstern und Schiffseignern, sollte normale Geschäftsvorgänge und vertraglich vereinbarte Dienstleistungen zwischen diesen Parteien nicht verhindern.