Anhang I 32009R0925VERORDNUNG (EG) Nr. 925/2009 DES RATES vom 24. September 2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in Armenien, Brasilien und der Volksrepublik China
Die in Artikel 1 Absatz 5 genannte gültige Handelsrechnung muss eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in folgender Form…
Anhang 1 32010R0377VERORDNUNG (EU) Nr. 377/2010 DER KOMMISSION vom 3. Mai 2010 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Natriumgluconat mit Ursprung in der Volksrepublik China
Die in Artikel 1 Absatz 3 genannte gültige Handelsrechnung muss eine von einem Bevollmächtigten des Unternehmens unterzeichnete Erklärung in folgender Form…
Art. 1 Abs. 3 32018R0683Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zölle für die in Absatz 2 oder im Anhang genannten Unternehmen setzt voraus, dass den Zollbehörden der…
Anhang 1 32008R1193VERORDNUNG (EG) Nr. 1193/2008 DES RATES vom 1. Dezember 2008 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung der vorläufigen Zölle auf die Einfuhren von Zitronensäure mit Ursprung in der Volksrepublik China
Auf der Handelsrechnung für die Verkäufe der Unternehmen, die unter die Verpflichtung fallen, in die Gemeinschaft sind folgende Angaben zu machen: 1.…
Anhang II 32009R0925VERORDNUNG (EG) Nr. 925/2009 DES RATES vom 24. September 2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in Armenien, Brasilien und der Volksrepublik China
Auf der Handelsrechnung für die Verkäufe der Unternehmen, für die die Verpflichtung gilt, in die Gemeinschaft sind folgende Angaben zu machen: 1. Überschrift…