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Es wird ein vorläufiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren einer für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art bestimmter neuer oder runderneuerter Luftreifen aus Kautschuk mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121 mit Ursprung in der VR China, die derzeit unter den KN-Codes 4011 20 90 und ex 4012 12 00 (TARIC-Code 4012120010 ) eingereiht werden.
Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende vorläufige Antidumpingstückzölle in EUR: Unternehmen Vorläufiger Antidumpingzoll (in EUR/Stück) TARIC-Zusatzcode Xingyuan Tire Group Ltd., Co.; Guangrao Xinhongyuan Tyre Co., Ltd. 82,17 C331 Giti Tire (Anhui) Company Ltd.; Giti Tire (Fujian) Company, Ltd; Giti Tire (Hualin) Company Ltd.; Giti Tire (Yinchuan) Company, Ltd. 57,42 C332 Aeolus Tyre Co., Ltd; Chonche Auto Double Happiness Tyre Corp., Ltd; Qingdao Yellow Sea Rubber Co., Ltd; Pirelli Tyre Co, Ltd 64,13 C333 Chongqing Hankook Tire Co., Ltd.; Jiangsu Hankook Tire Co., Ltd.; 52,85 C334 sonstige im Anhang genannte mitarbeitende Unternehmen 62,79 alle übrigen Unternehmen 82,17 C999
Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zölle für die in Absatz 2 oder im Anhang genannten Unternehmen setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Stückzahl] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] [TARIC-Zusatzcode] in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
Die Überführung der in Absatz 1 genannten Ware in den zollrechtlich freien Verkehr in der Union ist von der Leistung einer Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls abhängig.
Räder für Kraftfahrzeuge, Anhänger und Sattelanhänger, die mit einer für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendeten Art neuer oder runderneuerter Luftreifen aus Kautschuk mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121 versehen sind, sind unter den TARIC-Codes 8708701015 , 8708701080 , 8708705015 , 8708705080 , 8708709115 , 8708709915 , 8716909015 und 8716909080 einzureihen.
Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die einschlägigen geltenden Zollvorschriften Anwendung.
sonstige Maßnahmen, die in Rechtsakten der Union in Bezug auf die Agrarpolitik, die Handelspolitik oder andere Bereiche vorgesehen sind, die auf der…
Artikel 1 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/163 erhält folgende Fassung: „(1) Die Zollbehörden werden nach Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU)…
1. Es wird ein vorläufiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren von Rädern aus Aluminium für Kraftfahrzeuge der KN-Positionen 8701 bis 8705 , auch mit…
Die Anwendung der für die in Absatz 2 und Anhang I genannten Unternehmen festgelegten individuellen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der…
Die Anwendung der für die in Absatz 2 genannten Unternehmen festgelegten individuellen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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