Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder -kategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % Kategorie der ernährungsphysiologischen Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aminosäuren, deren Salze und Analoge 3c370 — L-Valin Zusammensetzung des Zusatzstoffs: L-Valin mit einem Reinheitsgrad von mindestens 98 % (in der Trockensubstanz), hergestellt aus Escherichia coli (K-12 AG314) FERM ABP-10640 Charakterisierung des Wirkstoffs: L-Valin (C5H11NO2) Analysemethode: Gemeinschaftliche Methode zur Bestimmung des Gehalts an Aminosäuren (Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission ) Alle Tierarten — — — Der Feuchtigkeitsgehalt ist anzugeben. Bei freiwilliger Angabe des Zusatzstoffs in der Kennzeichnung von Einzel- oder Mischfuttermitteln sind folgende Angaben zu machen: — Bezeichnung und Kennnummer des Zusatzstoffs, — Menge des zugesetzten Zusatzstoffs. 3. Juni 2019
(1) ABl. L 54 vom 26.2.2009, S. 1.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. April 2009 mit Ausnahme von Artikel 1…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Jedoch gelten Artikel 2 ab dem 1. April 2009…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab 1. Januar 2009.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2009.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 17. Dezember 2009.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.