Art. 39 32012R0044
Inkrafttreten und Geltung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.Sie gilt ab dem 1. Januar 2012 .Artikel 9 gilt jedoch ab dem 1. Februar 2012 .Die Fangmöglichkeiten oder -verbote für den CCAMLR-Übereinkommensbereich gemäß den Artikeln 20, 21 und 22 und den Anhängen IE und V gelten ab dem Beginn der jeweils für diese Fangmöglichkeiten oder -verbote festgesetzten Anwendungszeiträume.