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VERORDNUNG (EG) Nr. 416/2009 DER KOMMISSION vom 20. Mai 2009 über die Aufteilung zwischen „Lieferungen“ und „Direktverkäufen“ der für 2008/09 festgesetzten einzelstaatlichen Milchquoten in Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates
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