Art. 2 32009R0708VERORDNUNG (EG) Nr. 708/2009 DER KOMMISSION vom 5. August 2009 zur Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 1915/83 hinsichtlich der Frist für die Übermittlung der Betriebsbogen für das Rechnungsjahr 2008 durch die Verbindungsstelle in Italien
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32009R0020VERORDNUNG (EG) Nr. 20/2009 DER KOMMISSION vom 13. Januar 2009 zur Annahme der Spezifikationen des Ad-hoc-Moduls 2010 „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ nach der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32009R0113VERORDNUNG (EG) Nr. 113/2009 DER KOMMISSION vom 6. Februar 2009 über die Verwendung bestimmter traditioneller Begriffe auf den Etiketten von aus den Vereinigten Staaten eingeführtem Wein
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32009R0698VERORDNUNG (EG) Nr. 698/2009 DER KOMMISSION vom 31. Juli 2009 zur Abweichung bei den Informations- und Absatzförderungsprogrammen für Milch und Milcherzeugnisse im Binnenmarkt von der Verordnung (EG) Nr. 501/2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R0609VERORDNUNG (EG) Nr. 609/2007 DER KOMMISSION vom 1. Juni 2007 zur Anpassung bestimmter Fangquoten für 2007 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates zur Festlegung zusätzlicher Bestimmungen für die jahresübergreifende Verwaltung der TAC und Quoten
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R1099VERORDNUNG (EG) Nr. 1099/2007 DES RATES vom 18. September 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 601/2004 zur Festlegung von Kontrollmaßnahmen für die Fischerei im Regelungsbereich des Übereinkommens über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.