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Am 22. September 1998 haben Vertreter der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission Zusatzprotokolle zu den jeweiligen Übereinkünften über Sicherungsmaßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation unterzeichnet, in denen die Mitgliedstaaten unter anderem verpflichtet werden, Informationen in Bezug auf genau festgelegte Ausrüstung und nichtnukleares Material bereitzustellen.
Zusatzprotokoll: Zusatzprotokoll vom 22. September 1998 zum Übereinkommen zwischen den Nichtkernwaffenstaaten der Europäischen Atomgemeinschaft, der…
Aufgrund des Zusatzprotokolls 1999/188/Euratom sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, der Kommission bestimmte Informationen zu übermitteln,…
Die Europäische Atomgemeinschaft ist dem Übereinkommen über nukleare Sicherheit durch den Beschluss 1999/819/Euratom der Kommission beigetreten. Am 31. Januar…
Dazu unterzeichneten die Gemeinschaft und Rumänien am 23. Oktober 2002 ein seither vorläufig angewandtes Zusatzprotokoll zum Europa-Abkommen.
Nach der Annahme des Beschlusses des Rates über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die…
Das Übereinkommen wurde ergänzt durch das Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.