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Am 22. September 1998 haben die Mitgliedstaaten und die Kommission Zusatzprotokolle zu den jeweiligen Übereinkünften über Sicherungsmaßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation unterzeichnet, in denen die Mitgliedstaaten unter anderem verpflichtet werden, Informationen in Bezug auf genau festgelegte Ausrüstung und nichtnukleares Material bereitzustellen. Kontrollen der Verbringungen innerhalb der Union sollten es der Union und ihren Mitgliedstaaten ermöglichen, ihre Verpflichtungen aufgrund dieser Übereinkommen zu erfüllen.