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Im Sinne dieses Abschnitts umfasst ein Hol das Aussetzen von einer oder mehreren Leinen an einem einzigen Standort. Die genaue geografische Position eines Hols für die Zwecke der Fang- und Aufwandsmeldung richtet sich nach dem Mittelpunkt der ausgesetzten Leine oder Leinen.
Um als Forschungshol bezeichnet zu werden, a) müssen die betreffenden Forschungshols mindestens fünf Seemeilen von einander entfernt, gemessen vom geografischen Mittelpunkt jedes Forschungshols, durchgeführt werden; b) werden bei jedem Hol mindestens 3 500 und höchstens 5 000 Haken ausgelegt; hierzu können am selben Standort eine Reihe verschiedener Leinen ausgelegt werden; c) wird jede Langleine für mindestens sechs Stunden ausgelegt, gemessen vom Zeitpunkt, an dem die Leine vollständig ausgelegt ist, bis zum Zeitpunkt, an dem die Leine eingeholt wird.
Bei der ersten Einfahrt in eine Division auf einer Fangreise kann ein Schiff einen Versuchshol für eine Dauer von höchstens drei Stunden durchführen. Wenn die…
„FAD-Hol“ ist das Ausbringen von Fanggerät rund um einen Thunfischschwarm in Verbindung mit einem FAD;
1. Im Sinne dieses Abschnitts umfasst ein Hol das Aussetzen von einer oder mehreren Leinen an einem einzigen Standort. Die genaue geografische Position eines…
Begriffsbestimmung des Hols 1. Im Sinne dieses Abschnitts umfasst ein Hol das Aussetzen von einer oder mehreren Leinen an einem einzigen Standort. Die genaue…
Um als Forschungshol bezeichnet zu werden, a) müssen die betreffenden Hols mindestens fünf Seemeilen von einander entfernt, gemessen vom geografischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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