Erwägungsgrund 8 32019R0833
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass einige Bestimmungen der CEM von den NAFO-Vertragsparteien häufiger geändert werden und dies voraussichtlich auch in Zukunft der Fall sein wird, sollte der Kommission im Hinblick auf eine zügige Übernahme künftiger Änderungen der CEM in das Unionsrecht die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Rechtsakte in Bezug auf folgende Aspekte zu erlassen: Liste der Tätigkeiten von Forschungsschiffen; Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fischerei auf Tiefseegarnelen; Änderung der Fangtiefe und Bezüge auf Gebietsbeschränkungen oder Sperrgebiete; Verfahren in Bezug auf zugelassene Schiffe mit mehr als 50 Tonnen Lebendgewicht an außerhalb des Regelungsbereichs getätigten Gesamtfängen an Bord, die zur Fischerei auf Schwarzen Heilbutt in das Gebiet einlaufen, und die Voraussetzungen für die Aufnahme der Fischerei auf Schwarzen Heilbutt; Inhalt der elektronischen Übermittlung, Liste der an Bord von Schiffen mitzuführenden gültigen Dokumente und Inhalt der Kapazitätspläne; Unterlagen, die an Bord von Schiffen im Zusammenhang mit Chartervereinbarungen mitzuführen sind; die Daten des Schiffsüberwachungssystems (im Folgenden „VMS-Daten“); Bestimmungen über die elektronische Meldung und den Inhalt der Mitteilungen; und Pflichten der Kapitäne von Schiffen während der Inspektion. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt, die mit den Grundsätzen in Einklang stehen, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung niedergelegt wurden. Um insbesondere für eine gleichberechtigte Beteiligung an der Vorbereitung delegierter Rechtsakte zu sorgen, erhalten das Europäische Parlament und der Rat alle Dokumente zur gleichen Zeit wie die Sachverständigen der Mitgliedstaaten, und ihre Sachverständigen haben systematisch Zugang zu den Sitzungen der Sachverständigengruppen der Kommission, die mit der Vorbereitung der delegierten Rechtsakte befasst sind.