Verordnung (EG) Nr. 45/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1339/2001 zur Ausdehnung der Wirkungen der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen auf die Mitgliedstaaten, die den Euro nicht als einheitliche Währung eingeführt haben
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1339/2001 wurde die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 auf die Mitgliedstaaten ausgedehnt, die keine teilnehmenden Mitgliedstaaten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro sind.
Erwägungsgrund 1 32009R0045
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