Erwägungsgrund 3 32009R0046
Die Kommission hat nach Konsultation der in dem Beschluss 2005/37/EG der Kommission vom 29. Oktober 2004 zur Errichtung des Europäischen technischen und wissenschaftlichen Zentrums (ETSC) und zur Koordinierung der technischen Maßnahmen zum Schutz der Euro-Münzen gegen Fälschungen genannten Falschmünzexperten mitzuteilen, ob die in der Verordnung (EG) Nr. 2182/2004 vorgesehenen Schutzbestimmungen eingehalten wurden und ob es sich bei einem Metallgegenstand um eine Medaille oder ein Münzstück handelt.