Erwägungsgrund 4 32009R0046
Die spezifischen Kriterien, die die Kommission bei ihrer Entscheidung über die Vereinbarkeit mit den Schutzbestimmungen zugrunde legt, sollten genau festgelegt werden.
Die spezifischen Kriterien, die die Kommission bei ihrer Entscheidung über die Vereinbarkeit mit den Schutzbestimmungen zugrunde legt, sollten genau festgelegt werden.