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Die Öffentlichkeit könnte zu dem Glauben veranlasst werden, dass einige Medaillen oder Münzstücke gesetzliche Zahlungsmittel sind, und zwar nicht nur, wenn sie ein den Euro-Münzen ähnliches Münzbild, sondern auch, wenn sie bestimmte Teile dieser Münzbilder tragen. Daher sollten spezifische Teile des Münzbilds von gesetzlichen Euro-Münzen nicht in der Weise, wie sie auf gesetzlichen Euro-Münzen dargestellt sind, auf Medaillen und Münzstücken reproduziert werden. Ferner sollten die Symbole, die die Staatshoheit des Ausgabemitgliedstaats zum Ausdruck bringen, auf Medaillen und Münzstücken nicht in der Weise, wie sie auf den Euro-Münzen abgebildet sind, reproduziert werden.
Durch Medaillen und Münzstücke, die die Aufschrift „Euro“ oder „Euro Cent“, das Euro-Zeichen oder ein der gemeinsamen oder einer der nationalen Seiten ähnliches…
Die Gefahr der Verwechslung einer Medaille oder eines Münzstücks, die die Aufschrift „Euro“ bzw. „Euro Cent“ oder das Euro-Zeichen tragen, mit einer…
Aus diesem Grund sollten Medaillen und Münzstücke, die in ihren optischen Merkmalen, ihrer Größe oder ihren Metalleigenschaften Euro-Münzen ähneln, nicht…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2182/2004 sind Medaillen und Münzstücke mit ähnlichen Merkmalen wie Euro-Münzen untersagt. Die bei der Umsetzung des Verbots von…
In der Empfehlung 2002/664/EG der Kommission vom 19. August 2002 zu Medaillen und Marken mit einem den Euro-Münzen entsprechenden Münzbild wurden bestimmte…
Vorbehaltlich der Artikel 3 und 4 dürfen Medaillen und Münzstücke nicht hergestellt, verkauft, eingeführt und zum Verkauf oder zu anderen kommerziellen Zwecken…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.