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Damit die Qualität sowohl der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Daten als auch der ihnen zugrunde liegenden, gemäß dem ESVG 95 erhobenen Haushaltsdaten gewährleistet ist, sollte zwischen der Kommission und den Statistikbehörden der Mitgliedstaaten ein ständiger Dialog ins Leben gerufen werden.
Die Kommission (Eurostat) bewertet regelmäßig die Qualität sowohl der von den Mitgliedstaaten gemeldeten tatsächlichen Daten als auch der ihnen zugrunde…
Zur ordnungsgemäßen Verwaltung statistischer Angaben und Bezugsdaten müssen die der Kommission von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen direkt und so…
Die von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten sollten insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit, Kohärenz und Glaubwürdigkeit eine hohe Qualität aufweisen.…
Die Glaubwürdigkeit der Haushaltsüberwachung hängt entscheidend von verlässlichen Haushaltsstatistiken ab. Es ist von größter Bedeutung, dass die Daten, die von…
Für das ordnungsgemäße Funktionieren der haushaltspolitischen Überwachung auf Unionsebene sind die Verfügbarkeit und die Qualität der Daten gemäß ESVG 95 von…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die der Kommission (Eurostat) gemeldeten tatsächlichen Daten in Übereinstimmung mit den in Artikel 2 der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.