Erwägungsgrund 11 32009R0479
Damit die Qualität sowohl der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Daten als auch der ihnen zugrunde liegenden, gemäß dem ESVG 2010 erhobenen Haushaltsdaten gewährleistet ist, sollte zwischen der Kommission und den Statistikbehörden der Mitgliedstaaten ein ständiger Dialog ins Leben gerufen werden.