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Die konsolidierten öffentlichen Zinszahlungen sind ein wichtiger Indikator für die Überwachung der Haushaltslage in den Mitgliedstaaten. Die Zinszahlungen sind untrennbar mit dem öffentlichen Schuldenstand verbunden. Der öffentliche Schuldenstand, den die Mitgliedstaaten der Kommission mitteilen müssen, muss innerhalb des öffentlichen Sektors konsolidiert werden. Die Höhe des öffentlichen Schuldenstands und der Zinszahlungen sollten miteinander in Einklang gebracht werden. In der Methodik des ESVG 95 (Ziffer 1.58) wird anerkannt, dass für bestimmte Analysen konsolidierte Aggregate von größerem Interesse sind als unkonsolidierte Daten.
Für eine unverzügliche und regelmäßige Berichterstattung der Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat) über die von ihnen geplanten und die tatsächlichen…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) gemäß den Modalitäten des Artikels 3 Absätze 1, 2 und 3 die Zahlen betreffend ihre Ausgaben für…
Die Beaufsichtigung von Instituten auf konsolidierter Basis zielt darauf ab, die Interessen von Einlegern und Anlegern zu schützen und die Stabilität des…
Um die laufende Erstellung von Zahlungsbilanzstatistiken von hinreichender Qualität zu ermöglichen, ist es notwendig, die Berichtspflichten im Zusammenhang mit…
Die Aufstellung einer überarbeiteten gemeinsamen statistischen Klassifikation der Wirtschaftszweige verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht zur Erhebung,…
„Das öffentliche Defizit (der öffentliche Überschuss)“ ist der Finanzierungssaldo ( B.9 ) des „Sektors Staat“ (S.13) gemäß der Definition des ESVG 2010 . Die im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.