Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Juni 2012 hat die Kommission (Eurostat) eine Taskforce eingesetzt, die die Auswirkungen der Richtlinie 2011/85/EU auf die Erhebung und Verbreitung von Haushaltsdaten prüfen sollte und sich in erster Linie mit der Umsetzung der Vorschriften über die Veröffentlichung der Eventualverbindlichkeiten und anderer relevanter Informationen, die ein Anzeichen für erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen sein können, darunter Staatsbürgschaften, Verbindlichkeiten öffentlicher Körperschaften, öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP), notleidende Darlehen und Beteiligungen des Staates am Kapital von Unternehmen, befasst hat. Die umfassende Umsetzung der Ergebnisse dieser Taskforce würde dazu beitragen, die den ÖPP-Verträgen zugrundeliegenden wirtschaftlichen Beziehungen, einschließlich der Bau-, Ausfall- und Nachfragerisiken, eingehend zu analysieren und implizite Schulden, die in den ÖPP-Bilanzen nicht ausgewiesen sind, zu erkennen und auf diese Weise für mehr Transparenz und zuverlässige Schuldenstatistiken zu sorgen.
Die Mitgliedstaaten veröffentlichen für alle Teilsektoren des Staates die relevanten Informationen über Eventualverbindlichkeiten, die sich erheblich auf die…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Haushaltsdaten für alle Teilsektoren des Staates gemäß der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 zeitnah und regelmäßig…
Nach der Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten sind die relevanten…
Bis 2014 legt die Kommission dem Europäischem Parlament und dem Rat einen Bericht vor, der vorhandene Informationen über öffentlich-private Partnerschaften und…
Für die Durchführung von methodenbezogenen Besuchen in einem Mitgliedstaat, dessen statistische Informationen einer Überprüfung unterliegen, sollte die…
Die Kommission überwacht, wie sich starke Haushaltszwänge auf wachstumsfördernde öffentliche Ausgaben und auf öffentliche Investitionen auswirken. Der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.