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In die Verordnung über die einheitliche GMO wurden die Bestimmungen zur Anwendbarkeit der Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags auf die unter die Verordnung fallenden Sektoren aufgenommen. Diese Bestimmungen waren bislang in der Verordnung (EG) Nr. 1184/2006 des Rates vom 24. Juli 2006 zur Anwendung bestimmter Wettbewerbsregeln auf die Produktion bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse und den Handel mit diesen Erzeugnissen enthalten. Mit der Verordnung über die einheitliche GMO wurde daher der Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1184/2006 angepasst. Aufgrund der vollständigen Einbeziehung des Weinsektors in die Verordnung über die einheitliche GMO und der Ausdehnung der Anwendung der darin enthaltenen Wettbewerbsregeln auf diesen Sektor sollte dieser vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1184/2006 ausgenommen werden.
Parallel zu den Beratungen über die Verordnung über die einheitliche GMO und deren Erlass begann der Rat auch über eine Reform im Weinsektor zu verhandeln, die…
Parallel zu den Verhandlungen über die Verordnung über die einheitliche GMO und ihrem Erlass verhandelte der Rat auch über eine agrarpolitische Reform in den…
Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1184/2006 erhält folgende Fassung: „Artikel 1 Diese Verordnung enthält Vorschriften über die Anwendbarkeit der Artikel 81 bis…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 700/2007 des Rates vom 11. Juni 2007 über die Vermarktung von Fleisch von bis zu zwölf Monate alten Rindern wurden neue…
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung des Titels V Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates über die gemeinsame…
Bestimmte in der Verordnung (EG) Nr. 1952/2005 festgelegte Vorschriften für Erzeugergemeinschaften sind nicht in die Verordnung über die einheitliche GMO…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.