Erwägungsgrund 2 32009R0491
Wie in der Verordnung über die einheitliche GMO betont wird, ist es nicht Sinn dieser Vereinfachung gewesen, die politischen Entscheidungen, die im Laufe der Jahre im Rahmen der GAP getroffen worden waren, in Frage zu stellen. Die Vereinfachung diente daher nicht dazu, neue Instrumente oder Maßnahmen vorzusehen. Somit spiegelt die Verordnung über die einheitliche GMO die politischen Entscheidungen wider, die bis zu dem Zeitpunkt getroffen wurden, an dem der Text der Verordnung von der Kommission vorgeschlagen wurde.