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Damit der Übergang von den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 auf die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung nicht das laufende Weinwirtschaftsjahr 2008/09 beeinträchtigt, sollte diese Verordnung ab dem 1. August 2009 Anwendung finden —
Sofern in diesem Kapitel nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, finden die Verordnungen (EG) Nr. 606/2009ABl. L 193 vom 24.7.2009, S. 1 . und (EG) Nr.…
Die Verordnung (EG) Nr. 1322/2008 gilt ab dem 1. Januar 2009. Um die Kohärenz mit der genannten Verordnung sicherzustellen, sollte die vorliegende Verordnung…
Da die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 am 1. Januar 2009 in Kraft tritt, sollte die vorliegende Verordnung ab demselben Zeitpunkt gelten.
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist ab dem 4. März 2011 anwendbar; daher sollte auch die vorliegende Verordnung ab diesem Datum gelten. Außerdem sollte eine…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 479/2008 wurde die frühere Regelung für den Weinsektor, die in der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die…
In der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 heißt es, dass sie ab dem Tag des Inkrafttretens der Durchführungsverordnung gilt. Die vorliegende Verordnung sollte daher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.