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Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist ab dem 4. März 2011 anwendbar; daher sollte auch die vorliegende Verordnung ab diesem Datum gelten. Außerdem sollte eine Übergangsfrist eingeräumt werden, damit sich alle Betroffenen auf die mit dieser Verordnung eingeführten neuen Regeln einstellen können, und damit bestimmte Produkte, die im Einklang mit den vor Geltungsbeginn der vorliegenden Verordnung geltenden Gesundheitsvorschriften der Union hergestellt wurden, in Verkehr gebracht werden und Einfuhren nahtlos fortgesetzt werden können, wenn die Anforderungen dieser Verordnung anwendbar werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 gilt ab dem 4. März 2011. Im Interesse der Klarheit und Kohärenz des Unionsrechts sollten die mit der vorliegenden Verordnung…
Um so bald wie möglich eine einheitliche und gleichzeitige Anwendung in der gesamten Union zu gewährleisten, sollte diese Verordnung unverzüglich in Kraft…
Da die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 am 1. Januar 2009 in Kraft tritt, sollte die vorliegende Verordnung ab demselben Zeitpunkt gelten.
Die Verordnung (EG) Nr. 1124/2010 gilt ab dem 1. Januar 2011. Um die Kohärenz mit der genannten Verordnung sicherzustellen, sollte die vorliegende Verordnung…
Um einen reibungslosen Übergang von den Maßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 1407/2002 zu den in dem vorliegenden Beschluss vorgesehenen Maßnahmen zu…
Die Verordnung (EG) Nr. 300/2008 gilt in vollem Umfang ab dem Zeitpunkt, der in den Durchführungsvorschriften angegeben ist, die nach den in Artikel 4 Absätze 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.