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Die folgenden Verordnungen der Gemeinsamen Fischereipolitik sind zwar förmlich noch in Kraft, mittlerweile aber überholt: — Verordnung (EWG) Nr. 31/83 des Rates vom 21. Dezember 1982 über eine gemeinsame Übergangsmaßnahme zur Umstrukturierung der Küstenfischerei und der Aquakultur . Diese Verordnung betrifft die Gemeinschaftsfinanzierung von Investitionsvorhaben im Jahr 1982; die Verordnung ist damit jetzt gegenstandslos; — Verordnung (EWG) Nr. 3117/85 des Rates vom 4. November 1985 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Gewährung von Ausgleichsentschädigungen für Sardinen . Die Anwendung dieser Verordnung war für den Übergangszeitraum nach dem Beitritt Spaniens zu den Europäischen Gemeinschaften vorgesehen; die Verordnung ist damit jetzt gegenstandslos; — Verordnung (EWG) Nr. 3781/85 des Rates vom 31. Dezember 1985 über Maßnahmen gegenüber den Fischereiunternehmen bei Verstößen gegen bestimmte Fangbestimmungen der Akte über den Beitritt Spaniens und Portugals . Die Anwendung dieser Verordnung war für den Übergangszeitraum nach dem Betritt Spaniens zu den Europäischen Gemeinschaften vorgesehen; die Verordnung ist damit jetzt gegenstandslos; — Verordnung (EWG) Nr. 3252/87 des vom 19. Oktober 1987 zur Koordinierung und Förderung der Forschung in der Fischwirtschaft . Diese Verordnung ist inzwischen gegenstandslos, da sie von der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Rahmenregelung für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik abgelöst wurde; — Verordnung (EWG) Nr. 3571/90 des Rates vom 4. Dezember 1990 zur Festsetzung bestimmter Maßnahmen für die Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik . Die Anwendung dieser Verordnung war für den Übergangszeitraum nach der deutschen Wiedervereinigung vorgesehen; die Verordnung ist damit inzwischen gegenstandslos; — Verordnung (EWG) Nr. 3499/91 des Rates vom 28. November 1991 für Studien und Pilotprojekte über einen Gemeinschaftsrahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen im Mittelmeer . Diese Verordnung ist inzwischen gegenstandslos, da sie von der Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates vom 21. Dezember 2006 betreffend die Maßnahme für die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen im Mittelmeer und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1626/94 abgelöst wurde; — Verordnung (EG) Nr. 1275/94 des Rates vom 30. Mai 1994 über die Anpassungen der in den Kapiteln „Fischerei“ der Akte über den Beitritt Spaniens und Portugals vorgesehenen Regelung . Die Anwendung dieser Verordnung war für den Übergangszeitraum nach dem Beitritt Spaniens zu den Europäischen Gemeinschaften vorgesehen; die Verordnung ist damit inzwischen gegenstandslos; — Verordnung (EG) Nr. 1448/1999 des Rates vom 24. Juni 1999 mit Übergangsmaßnahmen für das Management bestimmter Mittelmeerfischereien und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1626/94 . Diese Verordnung ist inzwischen gegenstandslos, da sie von der Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 abgelöst wurde; — Verordnung (EG) Nr. 300/2001 des Rates vom 14. Februar 2001 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Kabeljaubestands in der Irischen See (ICES-Gebiet VIIa) für das Jahr 2001 . Diese Verordnung ist inzwischen gegenstandslos, da der Zeitraum, für den sie gelten sollte, abgelaufen ist; — Verordnung (EG) Nr. 2561/2001 des Rates vom 17. Dezember 2001 über die Förderung der Umstellung der Schiffe und der Fischer, die bis 1999 vom Fischereiabkommen mit Marokko abhängig waren . Diese Verordnung ist inzwischen gegenstandslos, weil die nationalen Flottenumstellungsprogramme, für die sie galt, abgeschlossen sind; — Verordnung (EG) Nr. 2341/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und entsprechender Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen (2003) . Diese Verordnung diente der Regulierung der Fischerei im Jahr 2003 und ist damit inzwischen gegenstandslos; — Verordnung (EG) Nr. 2372/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 zum Erlass spezifischer Maßnahmen zur Entschädigung der von der Ölpest durch die Prestige betroffenen spanischen Fischereien, Muschelzucht- und Aquakulturanlagen . Diese Verordnung ist inzwischen gegenstandslos, da das nationale Entschädigungsprogramm, für das sie galt, abgelaufen ist; — Verordnung (EG) Nr. 2287/2003 des Rates vom 19. Dezember 2003 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitender Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen (2004) . Diese Verordnung diente der Regulierung der Fischerei im Jahr 2004 und ist damit inzwischen gegenstandslos; — Verordnung (EG) Nr. 52/2006 des Rates vom 22. Dezember 2005 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee (2006) . Diese Verordnung diente der Steuerung der Fischerei im Jahr 2006 und ist damit inzwischen gegenstandslos.
Die folgenden Verordnungen im Bereich der gemeinsamen Fischereipolitik sind überholt, aber formal noch in Kraft: — Verordnung (EWG) Nr. 3459/85 der Kommission…
Die Fangmöglichkeiten sollten nach den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen genutzt werden, namentlich der Verordnung (EWG) Nr. 2807/83 des Rates vom 22.…
Die Fangmöglichkeiten sollten nach den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen genutzt werden, insbesondere der Verordnung (EWG) Nr. 2807/83 der Kommission vom…
Die Nutzung der Fangmöglichkeiten sollte nach den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen erfolgen, vor allem der Verordnung (EWG) Nr. 1381/87 der Kommission…
Die Fangmöglichkeiten sind nach den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen zu nutzen, insbesondere der Verordnung (EWG) Nr. 1381/87 der Kommission vom 20. Mai…
Die Fangmöglichkeiten sollten nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der Union genutzt werden, insbesondere der Verordnung (EWG) Nr. 2807/83 der Kommission…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.