Erwägungsgrund 1 32009R0516
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurde der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Pagnotta del Dittaino“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurde der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Pagnotta del Dittaino“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.