Erwägungsgrund 2 32009R0516
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingelegt wurde, ist diese Bezeichnung einzutragen —
Da bei der Kommission kein Einspruch gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 eingelegt wurde, ist diese Bezeichnung einzutragen —