Erwägungsgrund 3 32009R0545
Die Kommission sollte die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Luftverkehrsbranche auch weiterhin analysieren. Sollte sich die Wirtschaftslage vor der Flugplanperiode Winter 2009/2010 weiter verschlechtern, könnte die Kommission einen Vorschlag zur Verlängerung der in dieser Verordnung enthaltenen Regelung während der Flugplanperiode Winter 2010/2011 vorlegen. Einem solchen Vorschlag sollte eine umfassende Folgenabschätzung vorausgehen, in der die möglichen Auswirkungen auf den Wettbewerb und die Verbraucher analysiert werden; ein solcher Vorschlag sollte nur dann unterbreitet werden, wenn er Teil eines Vorschlags für eine generelle Überarbeitung der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates vom 18. Januar 1993 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft ist, damit derzeitige Unzulänglichkeiten bei der Zuweisung von Zeitnischen behoben werden und eine optimale Nutzung der knappen Kapazitäten auf überlasteten Flughäfen gewährleistet wird.