Erwägungsgrund 4 32009R0545
Die Verordnung (EWG) Nr. 95/93 sollte daher dringend entsprechend geändert werden. Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf die Befugnisse der Kommission im Rahmen der Anwendung der Artikel 81 und 82 des Vertrags —
Die Verordnung (EWG) Nr. 95/93 sollte daher dringend entsprechend geändert werden. Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf die Befugnisse der Kommission im Rahmen der Anwendung der Artikel 81 und 82 des Vertrags —