Erwägungsgrund 1 32009R0566
Der Antrag des Vereinigten Königreichs auf Eintragung der Bezeichnung „Melton Mowbray Pork Pie“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und in Anwendung ihres Artikels 17 Absatz 2 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.