Erwägungsgrund 4 32009R0566
Mit einem am 6. April 2009 eingegangenen Schreiben haben die Behörden des Vereinigten Königreichs der Kommission bestätigt, dass die im Hoheitsgebiet des Vereinigten Königsreichs niedergelassenen Unternehmen Pork Farms Ltd, Stobarts Ltd und Kerry Foods Ltd die Bedingungen gemäß Artikel 13 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 erfüllen.