Erwägungsgrund 9 32009R0583
Um eine klarere Unterscheidung zwischen den genannten Erzeugnissen zu treffen, wurde betont, dass das allgemeine Verbot, andere als die ausdrücklich in der Spezifikation genannten Zusätze zu verwenden, sich auch auf numerische Zusätze bezieht. Zudem wurde die Spezifikation der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ geringfügig geändert, um etwaige Widersprüche zu beseitigen.