Erwägungsgrund 2 32009R0641
Gemäß Artikel 16 Absatz 2 erster Spiegelstrich der Richtlinie 2005/32/EG erlässt die Kommission nach dem in Artikel 19 Absatz 3 genannten Verfahren unter Einhaltung der in Artikel 15 Absatz 2 festgelegten Kriterien und nach Anhörung des Ökodesign-Konsultationsforums gegebenenfalls eine Durchführungsmaßnahme für Aggregate in elektrischen Antriebssystemen und in Heizanlagen wie Umwälzpumpen.