Art. 9 Abs. 2 32009R0663Finanzierungsbedingungen
Die EEPR-Unterstützung beträgt höchstens 50 % der förderfähigen Kosten.
Art. 20 Abs. 1 32009R0663Finanzierungsbedingungen
Die EEPR-Unterstützung trägt ausschließlich zu den projektbezogenen Ausgaben bei, die zur Verwirklichung des Vorhabens getätigt werden und der…
Art. 7 Abs. 1 32009R0663Förderfähigkeit
Vorschläge kommen für eine EEPR-Unterstützung nur in Betracht, wenn sie in Teil A des Anhangs aufgeführte Vorhaben verwirklichen, den dort festgelegten…
Art. 21 Abs. 2 32009R0663Instrumente
Die EEPR-Unterstützung wird auf Grund von Finanzierungsvereinbarungen gewährt. KAPITEL IIa FINANZFAZILITÄT
Art. 23 Abs. 2 32009R0663Programmplanung und Durchführungsmodalitäten
Die EEPR-Unterstützung darf nur zur Deckung von projektbezogenen Ausgaben verwendet werden, die von den für die Durchführung eines Vorhabens zuständigen…