Erwägungsgrund 5 32009R0668
Innerhalb der Agentur verfügt der Ausschuss für neuartige Therapien über das entsprechende Fachwissen für die Prüfung von qualitätsbezogenen und nichtklinischen Daten zu Arzneimitteln für neuartige Therapien. Daher sollte er für die Beurteilung von Anträgen auf Zertifizierung zuständig sein.