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Die in den USA zuständigen Behörden unterscheiden bei der Verwaltung der Einfuhren zwischen dem der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen der Uruguay-Runde eingeräumten Zusatzkontingent und den im Rahmen der Tokio-Runde eingeräumten Kontingenten. Bei der Erteilung der Ausfuhrlizenzen ist zu berücksichtigen, ob die Erzeugnisse den Anforderungen für eine Kontingentzuteilung nach dem „Harmonised Tariff Schedule of the United States of America“ entsprechen.
[Zu faxen an + 32 22953310 oder per E-Mail zu senden an AGRI-MILK-USA@ec.europa.eu] Gruppe und Kontingent gemäß Anhang I Spalte 3 der Verordnung (EG) Nr.…
Zu faxen an + 32 22953310 oder per E-Mail zu senden an AGRI-MILK-USA@ec.europa.eu Gruppe und Kontingent gemäß Anhang I Spalte 3 der Verordnung (EG) Nr.…
Gruppe und Kontingent gemäß Anhang I Spalte 3 der Verordnung (EG) Nr. 671/2009: Gruppe gemäß Anhang I Spalte 2 der Verordnung (EG) Nr. 671/2009: … … Grundlage…
Gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 ist das Kontingent anhand von Einfuhrlizenzen zu verwalten. Zu diesem Zweck sind die Antragstellung…
Die Anträge sind nur gültig, wenn sie alle Angaben nach Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1282/2006 enthalten und ihnen die dort genannten Unterlagen beigefügt…
Zur Einhaltung der Verpflichtungen, die sich aus dem im Rahmen der multilateralen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde geschlossenen, mit dem Beschluss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.