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Damit auch die weniger nachgefragten Kontingente ausgeschöpft werden, sollten Anträge über die gesamte Kontingentsmenge zulässig sein.
Übersteigt die Summe aller Anträge die Kontingentsmenge nicht, so wird sämtlichen Anträgen stattgegeben.
Dem Antrag ist daher im Rahmen der verfügbaren Mengen stattzugeben.
Daher ist es angemessen, dem Antrag im Rahmen der verfügbaren Mengen stattzugeben.
Jeder Interessent darf für das Kontingent nach Artikel 1 Absatz 1 nur einen Antrag stellen. Stellt ein Interessent mehrere Anträge, so sind alle seine Anträge…
In dem Verwaltungsverfahren sollte sichergestellt sein, dass alle Antragsteller Zugang zu den Kontingenten zu auf Billigkeitsgrundsätzen beruhenden Bedingungen…
Die Anträge sind nur gültig, wenn der Antragsteller schriftlich erklärt, dass er keine anderen Anträge für dieselbe Erzeugnisgruppe und dasselbe Kontingent…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.