Erwägungsgrund 1 32009R0680
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1110/2008 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 wurden zusätzliche restriktive Maßnahmen gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/652/GASP verhängt und insbesondere die Pflicht zur vorherigen Anmeldung bestimmter Lieferungen von und nach Iran vorgeschrieben.