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Mit den Verordnungen (EG) Nr. 877/2008 , (EG) Nr. 878/2008 und (EG) Nr. 879/2008 der Kommission wurden Dauerausschreibungen für den Wiederverkauf von Zucker aus Beständen der belgischen, der tschechischen, der irischen, der italienischen, der ungarischen, der slowakischen und der schwedischen Interventionsstelle zum Wiederverkauf auf dem Gemeinschaftsmarkt, zur industriellen Verwertung und für die Ausfuhr eröffnet.
Der Titel erhält folgende Fassung: „Verordnung (EG) Nr. 1039/2006 der Kommission vom 7. Juli 2006 zur Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf…
Die belgische, die tschechische, die spanische, die irische, die italienische, die ungarische, die polnische, die slowenische, die slowakische und die…
Belgien, die Tschechische Republik, Deutschland, Spanien, Irland, Italien, Ungarn, Polen, Slowenien, die Slowakei und Schweden verfügen über…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 462/2005 der Kommission ist eine Dauerausschreibung zur Ausfuhr von Gerste aus Beständen der deutschen Interventionsstelle eröffnet…
Die von den Mitgliedstaaten im gemeinschaftlichen Nahrungsmittelhilfeprogramm 2010 zur Verteilung an Bedürftige vorgesehenen Zuckermengen übersteigen insgesamt…
Gemäß Artikel 39 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 952/2006 der Kommission vom 29. Juni 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.